Allgemeine Geschäftsbedingungen

Seit einigen Jahren organisiert der Förderverein der Carl-Ulrich-Schule (FöV) verschiedene kostenpflichtige AGs.
Für die Rechtsverhältnisse im Hinblick auf die Teilnahme an den AGs zwischen dem FöV, vertreten durch den Vorstand, und den Kindern, vertreten durch ihre Erziehungsberechtigten, finden diese AGB Anwendung.

1. Allgemeine Bestimmungen:

Mit der Anmeldung für ein AG-Angebot werden die AGBs anerkannt.
Der Förderverein behält sich die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

2. Anmeldung:

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Anmeldeformular des FöV.
Eine Direktanmeldung bei den AG-Leitungen, über Lehrkräfte oder das Sekretariat ist nicht möglich.
Die Anmeldung hat in der vorgegebenen Anmeldefrist zu erfolgen. Andernfalls ist eine Berücksichtigung nicht mehr möglich.

3. Platzvergabe:

Die Platzvergabe erfolgt durch den Förderverein,
Die Bestätigung eines Teilnahmeplatzes wird 14 Tage nach Anmeldeschluss mitgeteilt. Sofern eine Berücksichtigung eines Kindes nicht möglich ist, erfolgt keine Absage. Fördervereinsmitglieder werden bei der Platzvergabe bevorzugt.

4. Kursbeiträge:

Mit der Bestätigung des AG-Platzes wird der Kursbeitrag für den gesamten Kurszeitraum fällig. Der AG-Beitrag beträgt 60 € pro AG-Platz und Schuljahr. Einzelne Angebote können davon abweichen. 
Die Beiträge sind zu dem in der Platzvergabe angegebenen Zeitraum zu entrichten.

Sollte der AG-Beitrag nicht rechtzeitig überwiesen werden, kann das Kind nicht mehr an der AG teilnehmen und ein Kind von der Warteliste erhält den Platz.

Wenn Sie bei der Finanzierung Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne vertrauensvoll an die Klassenlehrkraft Ihres Kindes wenden.
Wir sind sicher, dass wir gemeinsam eine Lösung finden.

5. AG-Abmeldung und Probeschnuppern:

5.1 Probeschnuppern

In den ersten zwei Wochen der AG besteht die Möglichkeit, unverbindlich zu schnuppern. Sollte nach diesem Zeitraum kein Interesse an einer Teilnahme bestehen, muss innerhalb von 3 Tagen eine Abmeldung an den Förderverein erfolgen. Ansonsten gilt die Anmeldung als verbindlich und eine Abmeldung ist nur zum Ende des Schulhalbjahres möglich.

5.2 AG-Abmeldung

Eine AG-Abmeldung ist nur per E-Mail an ag@foev-cus-weiterstadt.de möglich. Eine Abmeldung bei den AG-Leitungen ist unwirksam.

5.3 Absage der AG

Der Förderverein behält sich das Recht vor, AG-Angebote aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl, höherer Gewalt oder Pandemie abzusagen oder auszusetzen.
Sollten die AG-Angebote abgesagt werden müssen, wird der AG-Beitrag für das laufende Halbjahr anteilig zurückerstattet.

Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

5. Vertragspflichten

5.1 Entschuldigungen und Absagen im laufenden AG-Betrieb:

Die regelmäßige Teilnahme an der AG wird erwartet.
Sofern das Kind an einem Tag nicht an der AG teilnehmen kann, ist dies der AG-Leitung telefonisch oder per E-Mail im Vorfeld mitzuteilen.

Die Kontaktdaten werden mit der Platzzusage mitgeteilt.

5.2 Aufsichtspflicht:

Kinder dürfen aus versicherungsrechtlichen Gründen in einer möglichen Zeitlücke zwischen Unterrichts- bzw. Betreuungsende und Beginn der AG nicht in der Schule bleiben. Es gibt keine Aufsicht in dieser Zeit.

Die Aufsichtspflicht der AG-Leitung besteht nur für die angegebene Dauer der AG. Auch aus diesem Grund ist das Kind pünktlich abzuholen.

Sollten es Ihnen einmal nicht möglich sein, Ihr Kind pünktlich abzuholen, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit der AG-Leitung in Verbindung, um für diesen Einzelfall gemeinsam eine Lösung zu finden.

6. Regelungen für “besondere” Tage:

7. Versicherung und Haftung

7.1 Unfallversicherung

Während der Teilnahme an einem schulischen AG-Angebot sind die Kinder unfallversichert.

7.2 Krankenversicherung und Haftpflicht

Die Kinder sind bezogen auf die Teilnahme an einer AG durch den FöV weder kranken- noch haftpflichtversichert. Eine entsprechende Versicherung ist über den Erziehungsberechtigten sicherzustellen.

7.3 Haftung:

Die Haftung des FöV für Schäden, die nicht in der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bestehen oder aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstanden sind, ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Satz 1 gilt auch für die Haftung des FöV für den Vorstand, Mitglieder des Vorstandes, andere verfassungsmäßig berufene Vertreter, sonstige Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Ein Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

8. Datenschutz:

Sämtliche von den Erziehungsberechtigten übermittelten personenbezogene Daten werden vom FöV unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.

9. Rechtsfolgen

9.1 Interesse und Kooperationsbereitschaft

Für die Teilnahme an einem AG-Angebot wird ein entsprechendes Interesse an Mitarbeit und Kooperation des Kindes vorausgesetzt. Die AG ist kein Betreuungsersatz.
Während der AG gelten die allgemeinen Verhaltensregeln. Darüber hinaus werden bei Bedarf durch die AG-Leitungen AG-spezifische Verhaltensregeln aufgestellt. Diese sind von den teilnehmenden Kindern zu beachten.

9.1.1 Schulbegleitung / Teilhabeassistenz:

Sollte Ihr Kind auf die Unterstützung einer Teilhabeassistenz angewiesen sein, ist eine AG-Teilnahme nur möglich, wenn Ihr Kind durch diese oder eine andere Betreuungsperson zur AG begleitet wird.

9.2 Anwesenheitskontrolle:

Die Anwesenheit des Kindes wird von der AG-Leitung kontrolliert. Sollte das Kind nicht erscheinen, wird es als fehlend eingetragen. Die Gründe des Fehlens werden nicht überprüft. Bei dreimaligem unentschuldigtem Fehlen kann ein Ausschluss von der weiteren Teilnahme erfolgen. Daraus erwirkt sich kein Rückanspruch auf den bereits bezahlten AG-Beitrag

9.3 Suspendierung und Ausschluss aus einer AG:

Bei wiederholter Missachtung der Verhaltensregeln trotz wiederholter Aufforderungen und Ermahnungen kann die AG-Leitung das betreffende Kind von einer Teilnahme an der AG suspendieren, wobei der Umfang der Suspendierungszeit im Ermessen der AG-Leitung liegt. Auch ein endgültiger AG-Ausschluss ist möglich.

Daraus erwirkt sich kein Rückanspruch auf den bereits bezahlten AG-Beitrag

Weiterstadt, September 2022

Apparatus by Andreas Kleber, Version 8f8de50